Wichtiger Hinweis: Uralt-Einbindungen funktionieren ab yalst 10.02 nicht mehr
Seit vielen Jahren sieht ein Standard-Einbindungscode für Webseiten so aus:
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 |
<!-- LiveSupport Integration Code - always use HTML code generator to create --> <script language="JavaScript" type="text/javascript"> (function() { var spanID = 'y' + Math.random().toString(); document.write("<span id='" + spanID + "' ></span>"); var anchorElement = document.getElementById(spanID); var script = document.createElement("script"); script.src = "https://rd.livesupportserver.de/yalst/yalst.js.php?site=XXXXX-Y\x26y_span_id=" + spanID; anchorElement.parentNode.insertBefore(script, anchorElement); })(); </script> <!-- End of LiveSupport Integration Code --> |
XXXXX-Y ist durch Ihre Site-Nummer, z.B. 20000-1, zu ersetzen. Falls Sie eine Kauflösung nutzen, also yalst selber hosten, muss „rd.livesupportserver.de“ noch durch die Domain Ihrer yalst-Installation ersetzt werden.
Bei sehr alten Versionen von yalst sah der Einbindungscode noch so aus:
1 |
<script language="JavaScript" src="<a" href="https://rd.livesupportserver.de/yalst/yalst.js.php?site=24718-1">"https://rd.livesupportserver.de/yalst/yalst.js.php?site=XXXXX-Y"</a> type="text/javascript"></script> |
Diese Form der Einbindung unterstützen wir in der aktuellen Version von yalst 10.02 NICHT mehr. Falls Sie diese Art der Einbindung noch nutzen, ersetzen Sie diese bitte durch den neuen Code oben. Es kann sonst zu Darstellungsproblemen mit Ihrer Webseite kommen.
Bitte benutzen Sie unseren HTML-Codegenerator in der Administration, um einen aktuellen Einbindungscode, direkt zum Hereinkopieren, zu erzeugen!
Hintergrund des Problems ist, dass wir für yalst 10.02 umfangreiche Änderungen an den Einbindungsskripten vorgenommen haben, um neben Cookie-basierten Besucher-Monitoring auch Local-Storage und Fingerprinting zu unterstützen.
Infos zu den Neuerungen von yalst 10.02 erscheinen demnächst hier im Aktuelles-Bereich.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Support gerne zur Verfügung